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   FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11   

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https://dejure.org/2012,8081
FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11 (https://dejure.org/2012,8081)
FG Köln, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 K 508/11 (https://dejure.org/2012,8081)
FG Köln, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 K 508/11 (https://dejure.org/2012,8081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 18 Abs 9 Satz 3; UStG § 18 Abs 9 Satz 1
    Vorsteuervergütungsverfahren; Verwendung des amtlichen Vordruckformulars

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer; Verfahren - Vorsteuervergütungsverfahren; Verwendung des amtlichen Vordruckformulars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11
    Bei dieser Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, V R 76/98, BStBl II 2000, 214; Stadie in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 18 UStG Rz. 881.2 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere für die in Abschnitt 9 Buchst. a) des Vordrucks geforderte Erklärung, dass die aufgeführten Gegenstände und sonstigen Leistungen für Zwecke des Unternehmens verwendet worden sind (so im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214 zu einem Vorsteuervergütungsantrag, der entgegen dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck nicht die nach Abschnitt 9c erforderliche Verpflichtungserklärung des Unternehmers enthielt, jeden unrechtmäßig empfangenen Betrag zurückzuzahlen).

    Ein Vergütungsantrag, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben worden sind, ist daher abzuweisen (s.a. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, V R 76/98, a.a.O., m.w.N.).

    Dies spricht insgesamt dafür, dass die Mitgliedsstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet sind, die Erstattung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge vom Vorliegen der entsprechenden Erklärung des Antragstellers abhängig zu machen (s.a. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, a.a.O., m.w.N. zu der nach Abschnitt 9 Buchst. c erforderlichen Verpflichtungserklärung).

  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

    Auszug aus FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11
    Sie führte hierzu aus, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 3. Dezember 2009 (C-433/08) ein Vorsteuervergütungsantrag nicht von der Unterschrift des Unternehmers abhängig gemacht werden dürfe.

    Soweit § 18 Abs. 9 UStG eine eigenhändige Unterschrift fordere, genüge nach dem EuGH-Urteil vom 3. Dezember 2009 (C-433/08) insoweit auch eine Unterschrift eines Bevollmächtigten.

  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist,

    Auszug aus FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11
    Diese Auslegung ist auch gemeinschaftsrechtlich geboten (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Vorschriften über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren: BFH-Urteile vom 22. Mai 2003, V R 97/01, BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819; vom 22. Oktober 2003, V R 95/01, BFH/NV 2004, 828; vom 23. Oktober 2003, V R 48/01, BFHE 203, 531, BStBl II 2004, 196; vom 10. Februar 2005, V R 56/03, HFR 2005, 1208; vom 18. Januar 2007, V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).
  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 2028/13

    Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag - Fehlende

    Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um eine rein deklaratorische Regelung (vgl. FG Köln, Urteile vom 14. März 2012 - 2 K 508/11, EFG 2012, 1406; vom 15. September 2011 - 2 K 4510/05, EFG 2012, 1199).
  • FG Köln, 23.03.2015 - 2 K 1199/14

    Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag - Fehlende

    Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um eine rein deklaratorische Regelung (vgl. FG Köln, Urteile vom 14. März 2012 - 2 K 508/11, EFG 2012, 1406; vom 15. September 2011 - 2 K 4510/05, EFG 2012, 1199).
  • FG Köln, 06.05.2014 - 2 K 147/10

    Voraussetzungen eines wirksamen Vorsteuervergütungsantrages

    Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um eine rein deklaratorische Regelung (vgl. FG Köln, Urteile vom 14. März 2012 - 2 K 508/11, EFG 2012, 1406; vom 15. September 2011 - 2 K 4510/05, EFG 2012, 1199).
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